Für die Beseitigung ist der Anlieger zuständig.
Saisonal bedingt zwischen Mitte Oktober bis Ende November.
Der Anlieger bzw. der zur Reinigung Verpflichtete.
Die Pflichten ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig. Dazu zählen u.a. die Beseitigung von Schmutz, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen und sonstigem Unrat. Gern können Sie sich für weitere Auskünfte auch direkt an uns wenden.
Maßgebend für die Reinigungshäufigkeit sind die Verkehrsbelastung und der Verschmutzungsgrad. Dem sich hieraus ergebenden Reinigungsbedürfnis entsprechend sind die Straßen im Stadtgebiet in allgemeine und besondere Reinigungsklassen (nur Innenstadt) eingeteilt. Dem der Straßenreinigungsverordnung als Anlage beigefügten Straßenverzeichnis kann die jeweilige Klassifizierung entnommen werden.
Bei Minustemperaturen erfolgt keine maschinelle Straßenreinigung, da die wasserführenden Fahrzeuge durch den Frost funktionsuntüchtig werden. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die Feuchtreinigung Eisflächen entstehen.
www.braunschweig.de (Straßenreinigungssatzung, Straßenreinigungsverordnung, Straßenreinigungsgebühren)
Wir stehen Ihnen auch gern persönlich für Auskünfte zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder unser Service-Telefon +49 531 8862-0.