Sollten Sie Unterstützung beim Herausstellen Ihrer Wertstofftonne benötigen, dann nutzen Sie unsere folgende Service-Leistungen. Hier gelangen Sie direkt zum Bestellformular.
Vollservice für 120 l- und 240 l-Tonnen
Preis je Leerung (einmaliges Holen und Zurücksetzen der Behälter bis 15 Meter weit):
120 l - 4,00 Euro/pro Behälter und Monat
240 l - 4,00 Euro/pro Behälter und Monat
Alle Preise verstehen sich inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen.
Bitte beachten Sie:
Bei Aufträgen, die bis zum 15. eines jeden Monats eingehen, startet der Vollservice zum Folgemonat. Der Standplatz der Wertstofftonnen darf nicht mehr als 15 m vom Fahrbahnrand öffentlicher Straßen betragen. Die Zuwege müssen eben, trittsicher und frei zugänglich sowie im Winter von Schnee und Eis befreit sein. Nach Auftragserteilung erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung und einen Aufkleber, der vom Auftraggeber auf der Wertstofftonne als Identifikationsmerkmal anzubringen ist.
Sonderleerung einer Wertstofftonne (Preise für alle Behältergrößen)
Anzuwenden bei einer Sonderleerung nach dem Entfernen einer Verunreinigung, wenn der Benutzer nicht die nächste planmäßige Abfuhr nutzen möchte oder für eine gewünschte Zwischenleerung, außerhalb der planmäßigen Abfuhr. Die Leerung ist bitte schriftlich per Mail, per Post oder per Fax durch den Eigentümer zu beantragen. Eine Sonderleerung erfolgt schnellstmöglich.
120 l - 5,50 Euro/pro Leerung
240 l - 7,50 Euro/pro Leerung
1.100 l - 21,50 Euro/pro Leerung
Alle Preise verstehen sich inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen.
Behälterreinigung (Tausch verschmutzter gegen gereinigte Behälter)
Ihr Abfallbehälter hat mal eine gründliche Reinigung nötig? Kein Problem! Bestellen Sie Ihre Behälterreinigung gleich online. Oder nutzen Sie das Bestellformular.
40 - 240 Liter: | 8,00 Euro |
550 - 1.100 Liter: | 40,00 Euro |
Alle Preise verstehen sich inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen.
Gut zu wissen:
Ihr Beitrag für den Vollservice kann grundsätzlich auch im Rahmen der privaten Steuererklärung geltend gemacht werden. Für die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen ist eine Steuerermäßigung im Sinne von § 35a des Einkommensteuer-Gesetzes (EStG) ansetzbar. Diese Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung wurde von unserem Steuerberater bestätigt. Lesen Sie mehr.