Straßenreinigung: Bahnfrei – jetzt kommen wir!

Fast täglich sorgen die Mitarbeiter der ALBA Braunschweig GmbH dafür, dass Braunschweig sauber bleibt und viele Straßen im Winter von Schnee und Eis befreit sind. Aber auch für Grundstückseigentümer gibt es das eine oder andere zu tun:

Weg mit Laub und Unkraut!
Auf Straßen und Gehwegen, auf denen wir nicht kehren, sind die Grundstückseigentümer für die Reinigung selbst verantwortlich. So ist zum Beispiel das Laub auf Gehwegen vom Grundstückseigentümer fachgerecht zu entsorgen (bitte nicht in die Gosse oder auf Abflüsse kehren!), auch wenn es sich hier um Laub von öffentlich aufgestellten Bäumen handelt.

Die Wildkrautbeseitigung auf den Gehwegen fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des Grundstückseigentümers.

Straßenreinigung  wie oft?
In welchem Rhythmus Straßen gereinigt werden, hängt von der jeweiligen
Reinigungsklasse ab: 
 

  • Reinigungsklasse II » zweimal wöchentlich,   
  • Reinigungsklasse III » einmal wöchentlich,   
  • Reinigungsklasse IV » einmal in zwei Wochen,   
  • Reinigungsklasse V » einmal in vier Wochen.


In welchem Rhythmus Gehwege gereinigt werden, hängt ebenfalls von der
jeweiligen Reinigungsklasse ab: 
 

  • Reinigungsklasse II » einmal wöchentlich,   
  • Reinigungsklasse III » einmal wöchentlich,   
  • Reinigungsklasse IV » einmal in zwei Wochen,   
  • Reinigungsklasse V » einmal in vier Wochen.   
     

Ihre Reinigungsklasse entnehmen Sie bitte Ihrem Gebührenbescheid oder der Anlage zur Straßenreinigungsverordnung (siehe Downloadlink weiter unten).


Sie möchten es genau wissen?
Sämtliche Pflichten von Grundstückseigentümern sind in der städtischen Straßenreinigungssatzung und -verordnung geregelt. Mit der Satzung wird in den Reinigungsklassen II bis V, 11, 15, 19, 24 und 27 die gesamte Reinigung der Gehwege und der Wege, auf denen eine gleichberechtigte Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer erlaubt ist, auf die Grundstückseigentümer übertragen. Auf den mit „Ü" gekennzeichneten Straßen ist unter anderem zusätzlich die Reinigung der Fahrbahnen auf die Grundstückseigentümer übertragen.

Winterdienst
Hier erfahren Sie mehr zu den Pflichten der Grundstückseigentümer im Winter. 

Weitere Informationen
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsverordnung
Straßenreinigungsgebühren

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