Winterdienst – Räumen und Streuen

Für das Räumen und Streuen auf den Gehwegen außerhalb der Innenstadt ist immer der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks verantwortlich. Damit alle sicher durch den Winter kommen, sollte jeweils ein ausreichender Randstreifen mit einer Breite von mindestens 1,20 Metern geräumt und gestreut werden.

Schneeschippen  wie oft?
Gerade bei anhaltendem Schneefall muss das Schneeschippen und Streuen in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Eine Sicherungspflicht besteht nach jedem Schneefall und bei Glätte werktags von 7.00 bis 22.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8.00 bis 22.00 Uhr.

Streuen  womit?
Bitte verwenden Sie zum Streuen nur abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand, Asche u. Ä. Auftaumittel sollten nur ausnahmsweise auf Treppen und Rampen eingesetzt werden.

Achtung
Hier gelangen Sie zum aktuellen Winterdienstflyer mit Hinweisen für die Anlieger.

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