Station 3

Frage: Was ist bei der Wiederverwertung von Holz zu beachten?

Antwort a)
Es gibt eine Einstufung von Altholz in die Kategorien A1-A4, nach denen das Holz getrennt wird.

Antwort b)
Altholz kann einfach selbst verbrannt oder im Restmüll entsorgt werden.

Antwort c)
Für die Gewinnung von Sägespänen ist Altholz der Hauptlieferant.

 

Nachlesen

Antwort a) ist richtig.
 

Holz wird über die Altholzverordnung in vier Altholzkategorien aufgeteilt:
 

  • A1 – naturbelassenes Holz (nur mechanisch bearbeitet) z. B. Verschnitt, Späne von naturbelassenem Holz, Paletten (Europaletten) aus Vollholz etc.
  • A2 – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel z. B. Dielen, Fehlböden und Bretterschalungen etc.
  • A3 – Altholz halogenorganischen Verbindungen ohne Holzschutzmittel z. B. Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtungen mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung aber ohne Holzschutzmittel
  • A4 – Altholz (Holzschutzmittel) wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Holzfachwerk und Dachsparren sowie sonstiges Altholz


Für Möbel, die noch in einem guten Zustand sind, empfehlen wir die Nutzung des Braunschweiger Tausch- und Verschenkmarktes.

Termine
Kontakt
Icons

Sie haben Fragen?

Unsere Fragen & Antworten helfen Ihnen weiter. Oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie uns eine Mail:

Hotline: +49 531 8862-0
E-Mail: service-bs (at) alba.info

Hier finden Sie unsere
Öffnungszeiten.