Wer sorgt in der Braunschweiger Innenstadt für Sicherheit im Winter?

Auch dort sind die Anlieger zum Winterdienst (Mindestbreite 1,20 m) verpflichtet. Die ALBA Braunschweig GmbH schafft zusätzlich einen drei Meter breiten Mittelstreifen und 15 Querungshilfen in der gesamten Fußgängerzone. Mehr zum Thema Winterdienst finden Sie hier.

Welche Winterdienstpflicht besteht für mich als Hinterlieger?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, denn nur der Eigentümer ist zum Winderdienst verpflichtet, dessen Grundstück direkt an einem öffentlichen Weg liegt. Die Verpflichtung zum Winterdienst gilt jedoch für den Bereich, wo die Zuwegung zum Hinterliegergrundstück an den öffentlichen Weg grenzt. Mehr zum Thema Winterdienst finden Sie hier.

Wer hilft mir bei offenen Fragen?

Wir stehen Ihnen auch gern persönlich für Auskünfte zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder unser Service-Telefon +49 531 8862-0.

Wer ist Räum- u. Streupflichtiger auf Gehwegen bzw. kombinierten Geh- und Radwegen?

Der Anlieger.

Wie verteilen sich die Zuständigkeiten im Winterdienst in Braunschweig?

Stadt Braunschweig

  • Verkehrswichtige Fußgängerüberwege an Ampeln,
    großen Kreuzungen und großen Brücken
  • Städtische Friedhöfe
  • Schulen / Kitas / Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Braunschweig Ausführung durch Stadtverwaltung und ALBA Braunschweig GmbH 

Städtische Gesellschaften

  • Stadthalle / Volkswagenhalle / Eintracht-Stadion
  • Städtisches Klinikum - in eigener Zuständigkeit 

ALBA Braunschweig GmbH

  • Hauptverkehrs- und Wohnsammelstraßen nach Prioritäten
  • Radwege (außer kombinierte Geh- und Radwege) nach Prioritäten
  • Nebenstraßen  (Priorität 3) Nur im Ausnahmefall werden von ALBA
    andere Firmen mit der Räumung beauftragt. 

Sonstige

  • Gehwege und kombinierte Geh- u. Radwege
    Die Anlieger
  • Haltestellen der Braunschweiger Verkehrs GmbH
    Braunschweiger Verkehrs GmbH
  • Hauptbahnhof Deutsche Bahn AG
  • Fußgängerzone der Braunschweiger Innenstadt
    Die Anlieger. Die ALBA Braunschweig GmbH streut und
    räumt zudem einen 3 Meter breiten Mittelstreifen.
  • Museen
    Der jeweilige Träger der Einrichtung
  • Kirchen
    Die jeweilige Religionsgemeinschaft als Träger
  • Bundes- und Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortslagen
    Die jeweilige Bundes- oder Landesbehörde

 

Wer ist Anlieger?

Der Eigentümer des anliegenden Grundstücks. Dieser kann seine Verpflichtung auch auf externe Dritte oder Mieter/Pächter übertragen.

Was bedeutet Räum- u. Streupflicht?

Für die Anlieger bedeutet dies, den Gehweg und gemeinsame/kombinierte Rad- u. Gehwege in einer Breite von mindestens 1,20m von Schnee zu räumen, bei Winterglätte zu streuen und von Eis frei zu halten. Bei Eintritt von Tauwetter sind die Gossen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle schnee- u. eisfrei zu halten.

Wo muss geräumt bzw. gestreut werden?

Auf den Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen, an denen das Grundstück anliegt, in einer Breite von mindestens 1,20 Meter. Das gilt auch bei Straßen, die keinen eigenen Gehweg haben. Dort ist ein Streifen am Rand freizuhalten. Diese Regelungen gelten entsprechend auch bei Straßen, die als verkehrsberuhigte Zonen ausgewiesen sind. Bei Straßen mit einem einseitigen Gehweg ist nur dieser zu räumen bzw. zu streuen.

Wann muss ich meinen Winterdienst auf dem Gehweg durchgeführt haben?

Wochentags in der Zeit von 7.00 – 22.00 Uhr. An Sonn- u. Feiertagen von 8.00 – 22.00 Uhr. Bei Bedarf auch mehrfach.

Mit welchen Mitteln darf ich streuen?

Gemäß § 5 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig sind abstumpfende Streustoffe (Sand und Splitt) zu verwenden.

Wer macht Winterdienst auf Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen?

Der Winterdienst auf Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen ist von der Stadt Braunschweig auf den Anlieger übertragen worden. Auch in der Fußgängerzone Innenstadt sind die Anlieger verpflichtet, einen Seitenstreifen mit einer Breite von mindestens 1,20 Meter winterdienstlich zu behandeln.

Kann ich jemanden mit dem Winterdienst beauftragen?

Mit Zustimmung der Stadt Braunschweig kann die Winterdienstpflicht auf Dritte übertragen werden. Trotzdem besteht eine Kontrollpflicht des Anliegers gegenüber seinem Dienstleister. Ist dieser unzuverlässig, so muss der Anlieger trotzdem selber tätig werden, ansonsten drohen ihm Bußgelder, Regressforderungen oder gar Strafanzeigen.

Welche Winterdienstpflicht besteht bei einem Eckgrundstück?

Die Verpflichtung zum Winterdienst besteht an jeder am öffentlichen Raum anliegenden Grundstücksseite.

Mit welcher Konsequenz muss ich rechnen, wenn ich meinen Winterdienstpflichten nicht nachkomme?

Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 59 Abs. 1 des Niedersächsischen Gefahrengesetzes dar und kann mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.

Kann mein Nachbar den Winterdienst übernehmen?

Ja, mit Zustimmung der Stadt Braunschweig.

Kann ich mich von der Winterdienstpflicht befreien lassen, weil ich z. B. eine schwere Behinderung habe?

Ja. Der zum Winterdienst Verpflichtete kann Befreiung von der Winterdienstpflicht bei der Stadt Braunschweig beantragen, wenn ihm die Arbeiten aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit oder körperliche Leistungsunfähigkeit in Verbindung mit finanziellem Unvermögen sowie dergleichen) nicht zugemutet werden können.

Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme?

Dann droht eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Kommt es zu Personenschäden, kann ein Strafverfahren wegen Körperverletzung die Folge sein. Zudem drohen zivilrechtliche Forderungen (z. B. Schadensersatz).

Wie breit muss mein Gehweg geräumt werden?

Gehwege und gemeinsame/kombinierte Rad- u. Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1,20 m von Schnee zu räumen, bei Winterglätte zu streuen und von Eis frei zu halten.

Wohin mit dem Schnee?

Räumen Sie den Schnee auf den Gehweg am Fahrbahnrand oder in den Vorgarten – bitte nicht in den Rinnstein, auf Abläufe oder vor Ein- und Ausfahrten. Die Schneewälle sollten zum besseren Ablaufen des Tauwassers im Abstand von mindestens 5 Metern eine Lücke von einer Schaufelbreite aufweisen. An Überwegen z. B. für Fußgänger sollten Zwischenräume bleiben. An Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und Einmündungen muss eine Sichtbehinderung ausgeschlossen sein.

Wann bzw. wo darf ich auch Salz als Streumittel einsetzen?

Der Einsatz ist auf Gehwegtreppen- u. Rampen in erforderlichem Umfang erlaubt. In besonders gefährlichen Situationen kann eine Freigabe von Streusalz durch die Stadtverwaltung erfolgen.

Was bedeutet "erforderliche Breite" im Bezug auf die Schneeräumung?

Von Schnee zu räumen und bei Winterglätte bestreut zu halten sind die Gehwege und die gemeinsamen Rad- und Gehwege in einer Breite von mindestens 1,20 m, Sind Straßen nicht in Fahrbahnen und Gehwege aufgeteilt, besteht die Räum- und Streupflicht an jeder Seite auf einem Randstreifen von ausreichender Breite - mindestens 1,20 m. Ist das Räumen und Streuen auf den Randstreifen nicht möglich, ist stattdessen ein Mittelstreifen von mindestens 3 m Breite je zur Hälfte von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu räumen und zu streuen. Zugänge zu den anliegenden Grundstücken sind in ausreichender Breite - mindestens 0,80 m - freizuhalten.

Wer macht Winterdienst an Haltestellen?

Zuständig ist die Verkehrs AG.

Warum kann es passieren, dass mein Gehweg durch den Fahrbahnwinterdienst wieder zugeschoben wurde, nachdem ich geräumt hatte?

Wir bemühen uns, solche Fälle zu vermeiden. Dies gelingt aber leider nicht immer, da zur Ablagerung von Schnee nur sehr begrenzt Flächen im Straßenraum zur Verfügung stehen. Ein Abtransport des Schnees durch die ALBA ist wegen der enormen Masse nicht möglich.

Wer ist vor öffentlichen Gebäuden räum- und streupflichtig?

Die jeweilige Behörde oder Institution, die Eigentümerin des Gebäudes ist, z. B. eine Religionsgemeinschaft oder die Kommune.

Wofür ist ALBA im Winterdienst zuständig?

Die ALBA Braunschweig GmbH ist für den Winterdienst auf ausgewählten Fahrbahnen und ausgewählten Radwegen entsprechend der mit der Stadt Braunschweig abgestimmten Prioritätenpläne zuständig. Für die Fußgängerzone in der Innenstadt sorgt die ALBA Braunschweig für einen 3m breiten Mittelstreifen und 15 Querungsmöglichkeiten. Außerdem betreut ALBA einen Teil der Überwege an verkehrswichtigen Kreuzungen und Ampelanlagen. Hier sind auch die städtischen Fachbereiche Tiefbau und Verkehr , sowie Stadtgrün im Einsatz.

Was ist die gesetzliche Grundlage für den kommunalen Winterdienst in Braunschweig?

§ 52 Niedersächsisches Straßengesetz, aus dem sich die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsverordnung inkl. der Anlage zur Straßenreinigungsverordnung, der Stadt Braunschweig ableitet.

Wird in Parkanlagen geräumt?

Die zahlreichen Wege in Parkanlagen sind Freizeitwege. Deshalb wird hier grundsätzlich kein Winterdienst geleistet.

In welchen Straßen wird ein Fahrbahnwinterdienst durchgeführt?

Die ALBA Braunschweig GmbH erledigt den Winterdienst auf Straßen im Auftrag der Stadt Braunschweig. Die Kommunen sind nicht verpflichtet, unbegrenzt Winterdienst auf Fahrbahnen zu leisten, sondern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Daher geht das Unternehmen nach einem Prioritätenplan vor und räumt bzw. streut zunächst die Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen (Priorität 1), anschließend sogenannte Wohnsammelstraßen, die den Verkehr von Nebenstraßen zu Hauptverkehrsstraßen führen, und solche mit Busverkehr (Priorität 2).

Bis wann muss ALBA die Straßen, Rad- und Gehwege von Schnee befreit haben?

Wir arbeiten im Bereich der Fahrbahnen und Radwege nach einem dreistufigen Prioritätensystem. Je nach Schwere des winterlichen Ereignisses können sich die zeitlichen Abläufe innerhalb der Prioritäten unterschiedlich darstellen. Festgesetzte Zeiten gibt es hierfür nicht. Die nachrangigen Prioritäten 2 und 3 können erst in Arbeit genommen werden, wenn die oberste Priorität 1 vollkommen gesichert ist. Bei nachhaltigen Schneefällen ist die Priorität 1 auch mehrfach hintereinander zu bedienen.

Was löst einen Winterdiensteinsatz aus?

Es muss eine allgemeine Straßenglätte vorliegen. Vereinzelte Glätte führt nicht zu einem Winterdiensteinsatz.

Was wird in Nebenstraßen getan?

In den Nebenstraßen (Priorität 3) wird erst dann geräumt, wenn es auch bei langsamem Fahrtempo nicht mehr möglich ist, die Straßen der 1. und 2. Priorität zu erreichen. Oft ist die Räumung in Nebenstraßen wegen vieler parkender Fahrzeuge und geringer Schneelagerflächen nur in begrenztem Umfang möglich. Achten Sie deshalb bitte darauf, ihr Fahrzeug so dicht wie möglich am Straßenrand zu parken.

Warum kann es sein, dass trotz schlechter Witterung der Fahrbahnwinterdienst unterbrochen wird?

Bei lang anhaltenden Schneefällen können Winterdienstaktivitäten wirkungslos sein. Von daher gilt in erster Linie der Grundsatz: Fahrbahnwinterdienst fängt erst nach dem Ende der Schneefälle an. Maßnahmen dieser Art erfolgen in enger Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr und der Verkehrs AG.

Welche Radwege werden im Winter geräumt?

Auch die Radwege werden nach einem Prioritätensystem geräumt. Dieses beginnt im Stadtzentrum und innerhalb des Wilhelminischen Rings, danach folgen die Haupteinfallstraßen und schließlich die Außenbezirke. Vorrang haben immer besonders wichtige und stark genutzte Wegeverbindungen. Dabei ist zu beachten, dass auf Radwegen nur der Schnee geräumt wird. Streustoffe werden hierbei nicht verwendet

In welchen Prioritäten wird der Winterdienst ausgeführt?

Priorität 1: Hauptverkehrsstraßen, innerörtliche Verbindungsstraßen (jedoch mit öffentlichem Personennahverkehr), inner-örtliche Straßen mit dichtem Baumbestand Priorität 2: Wohnsammelstraßen (zentrale Straßen in Wohngebieten) Priorität 3: Nebenstraßen (bedarfsweise Räumung von Schnee bei drohender Unbefahrbarkeit)

Warum wird Winterdienst in Nebenstraßen immer schwieriger?

Der heutzutage weit verbreitete Verparkungsgrad, die Parkdisziplin und die bauliche Gestaltung von Straßen machen einen Räumeinsatz in großen Teilen unmöglich.

Warum wird der Schnee nicht mit LKW's aus der Stadt transportiert?

Aufwand und Nutzen stehen gerade auch vor dem Hintergrund ökologischer Aspekte in keinem Verhältnis.

Warum gibt es Winterdienstprioritäten?

Oberstes Ziel eines Winterdienstes ist die Aufrechterhaltung des Verkehrs auf den wichtigsten Versorgungswegen einer Stadt. Daran orientiert sich die Ausgestaltung der Prioritäten.

Wer muss das Streumittel später beseitigen?

Der Winterdienstpflichtige selbst muss die Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee und Eis mehr liegen, spätestens jedoch bis zum kalendarischen Frühlingsbeginn am 21. März.

Was passiert nach dem Winter mit dem Splitt?

Der Splitt wird als normaler Straßenkehricht einer Wiederverwendung im Straßenbau zugeführt.

Wie wird der Winterdienst finanziert?

Nicht aus der Straßenreinigungsgebühr, sondern aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Braunschweig.

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