Die Wertstofftonne ist sowohl für Endverbraucher als auch für Gewerbebetriebe kostenlos. Hier finden Sie weitere Informationen speziell auch für Gewerbebetriebe.
Mit Rest- oder Bioabfall, Pappe und Papier, Glas, Holz, Textilien oder Elektrogeräten befüllte Tonnen werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet und von der Leerung ausgeschlossen. Die Nachsortierung muß vom Grundstückseigentümer organisiert werden, damit die Wertstofftonne korrekt befüllt zum nächsten Leerungstag zur Verfügung steht. Ist die Wertstofftonne immer noch fehlbefüllt, erfolgt eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restabfall gemäß Abfallgebührensatzung der Stadt Braunschweig nach schriftlicher Beantragung durch den Eigentümer.
Der Grundstückseigentümer ist für die fehlbefüllte Wertstofftonne verantwortlich und muß die Nachsortierung organisieren. Alternativ zur Nachsortierung besteht die Möglichkeit einer Sonderleerung als Restabfall gegen Gebühr gemäß Abfallgebührensatzung der Stadt Braunschweig zu beauftragen.
Sonderleerungen erfolgen innerhalb von 1-2 Tagen. Nachsortierte Tonnen können auch außerhalb des Leerungsrhythmus gegen Entgelt als Wertstofftonne geleert werden.
Die Nachsorge und die Sonderleerung ist vom Eigentümer schriftlich zu beantragen.
Der Eigentümer kann eine Sonderleerung bei ALBA gegen Entgelt schriftlich mit Angabe der vollständigen Rechnungsanschrift beauftragen und muss nicht bis zum nächsten Leerungstermin warten.
120 l - 5,00 Euro * pro Leerung
240 l - 7,00 Euro * pro Leerung
1.100 l - 20,00 Euro * pro Leerung
* Preis versteht sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen. Die Sonderleerung erfolgt auf Abruf schnellstmöglich.
Ist die Wertstofftonne immer noch fehlbefülllt, erfolgt automatisch eine Sonderleerung als Restabfall gemäß Abfallgebührensatzung der Stadt Braunschweig
120 l - 7,56 Euro pro Leerung
240 l - 15,13 Euro pro Leerung
1.100 l - 69,34 Euro pro Leerung
Bei wiederkehrender Fehlbefüllung wird die Wertstofftonne gemäß den Vorgaben der dualen Systeme eingezogen und der Anschlusspflichtige vorübergehend von der Wertstoffsammlung ausgeschlossen.
Mit der Wertstofftonne wird in Braunschweig ein neues Abfallkonzept realisiert , das umweltfreundlich, einfach und praktisch zugleich ist und zudem keine Zusatzkosten verursacht. Sie trennen einfach Kunst- und Verbundstoffe sowie Metalle von anderen Abfällen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, weil die darin enthaltenen Wertstoffe recycelt werden können. Das schont die natürlichen Ressourcen unserer Erde, spart erhebliche Mengen an Energie und verbessert die Braunschweiger Ökobilanz.
Informieren Sie sich mit unseren Sortierhilfen, was in die Wertstofftonne rein darf und was nicht.
Hier gelangen Sie zu unserem Online-Abfuhrkalender.
Wertstoffhof Frankfurter Straße:
Mo-Mi: 9.00 Uhr – 16.45 Uhr
Do: 11.00 Uhr – 20.00 Uhr
Fr: 9.00 Uhr – 16.45 Uhr
Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Watenbüttel:
Mo: 11.00 Uhr – 20.00 Uhr
Di-Do: 7.00 Uhr – 15.30 Uhr
Fr: 7.00 Uhr – 14.30 Uhr
Sa: 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
Nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) sind gewerbliche Anfallstellen auch wie Endverbraucher zu behandeln, wenn diese mit Haushaltungen vergleichbar sind und der Gewerbebetrieb die Waren in der an ihn gelieferten Form, nicht mehr weiterveräußert (§ 3 Abs. 11 VerpackV). Sollte Ihr Betrieb die genannten Kriterien erfüllen, so können Sie mit dem Gewerbe-Formular die nötigen Wertstoffgefäße beantragen .
Sie haben eine 120 Liter-Tonne und möchten eine 240 Liter-Tonne? Senden Sie uns als Grundstückseigentümer eine E-Mail an wertstofftonne-bs@alba.info und wir nehmen einen Austausch vor. Oder nutzen Sie direkt das Online-Bestellformular. Sie haben die größere 240 Liter-Tonne und möchten eine kleine 120 Liter-Tonne? Dann beachten Sie bitte, dass die 120 Liter-Tonnen nur für 1-2-Personen-Haushalte aufgestellt werden. Ist das bei Ihnen der Fall? Dann melden Sie uns bitte Ihren Änderungswunsch.
Die Systemumstellung erfolgte zum 1. Januar 2014.
Das benötigte Behältervolumen ergibt sich aus dem individuellen Trennverhalten und der Anzahl der angeschlossenen Nutzer (15 Liter pro Person und Woche).
Die 240-Liter-Behälter und die 120-Liter-Behälter werden in einem vierwöchentlichen Leerungsrhythmus geleert, die 1.100-Liter-Großbehälter in einem 14-tägigen Leerungsrhythmus.
Ja, prinzipiell besteht diese Möglichkeit.
Nein, da der Gesetzgeber vorschreibt, die Wertstoffsammlung flächendeckend durchzuführen, ist ein Verzicht auf eine Wertstofftonne nicht möglich. Allerdings soll ermöglicht werden, eine Wertstofftonne gemeinsam mit dem Nachbarn zu nutzen, so dass nicht automatisch jedes Grundstück eine Wertstofftonne vorhalten muss.
Zunächst erfolgt eine individuelle Beratung vor Ort, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Sollte sich dabei ergeben, dass tatsächlich keine Möglichkeit besteht, die Wertstofftonne auf dem eigenen Wohngrundstück zu platzieren, so soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, die Tonne gemeinsam mit Nachbarn zu nutzen. Nur wenn ganz eindeutig absolut keine Möglichkeit besteht, eine Wertstofftonne zu platzieren, so kann in Ausnahmefällen eine Erlaubnis zur Nutzung eines bestimmten Platzes im öffentlichen Straßenraum für eine Wertstofftonne erteilt werden (Sondernutzungserlaubnis). Dies wird in Anlehnung an die Regelungen für Rest- und Bioabfallbehälter geregelt werden.
Nein, aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, einzelne Gebiete aus der Verpflichtung zur Aufstellung einer Wertstofftonne auszunehmen.
Nein. Gelbe Säcke sind im Stadtgebiet Braunschweig nicht als Entsorgungsmöglichkeit vorgesehen.
Ja, diese Möglichkeit ist in der Satzung vorgesehen.
Untersuchungen des Umweltbundesamtes haben gezeigt, dass die Stoffe Probleme in einigen Sortieranlagen bereiten können und daher besser getrennt von anderen Wertstoffen gesammelt werden sollten. So können die bestehenden Sortieranlagen Elektrogeräte nicht ohne weiteres aussortieren. Zudem kommt es zu mechanischen Problemen durch noch vorhandene Kabel. Zudem ist die Weiterverwendung von Textilien, die in der Wertstofftonne erfasst werden, nur sehr begrenzt möglich, da sie durch die Erfassung bzw. Sortierung stark verunreinigt bzw. sogar beschädigt werden. Daher ist als möglicher Verwertungsweg für diese Textilien dann nur die energetische Verwertung möglich.
Die Sammlung von Glas und Papier hat sich bundesweit in der derzeitigen Form etabliert und führt zu sehr guten Verwertungsquoten. Daher soll diese Sammlung beibehalten werden. Die Sammlung von nassen Abfällen (Restabfälle und Bioabfälle) gemeinsam mit Wertstoffen führt zu einer hohen Verschmutzung der Wertstoffe und damit zu einer Verringerung der Wertstoffqualität. Aus diesem Grund sollten nasse Abfälle nicht gemeinsam mit Wertstoffen gesammelt werden.
Die Einführung weiterer Tonnen als haushaltsnahe Erfassung für z.B. Glas, Holz oder Elektroaltgeräte ist nicht vorgesehen. Das bestehende Sammelsystem mit entsprechenden Wertstoffsammelstellen für Stoffe dieser Art hat sich nach Auffassung von Fachkreisen bewährt.
Diejenigen, die ihre Abfälle bislang nicht oder nur in begrenztem Umfang getrennt haben, können dem Gebührenanstieg mit dem Wechsel auf eine kleinere Gefäßart aktiv entgegenwirken. Voraussetzung ist, dass sie in Zukunft die Wertstofftonne sinnvoll nutzen und dadurch dauerhaft mit einem entsprechend kleineren Abfallbehälter auskommen. Die individuelle Gebührenbelastung wird sich dann kaum ändern oder sogar reduzieren. Diejenigen, die bereits jetzt eine vollständige Trennung der Wertstoffe vornehmen und eine entsprechend kleine Restmülltonne nutzen, können das bereitgestellte Behältervolumen und damit einhergehend die individuelle Gebührenbelastung kaum noch verringern.
In Braunschweig beträgt das durchschnittlich zur Verfügung stehende Restabfallbehältervolumen 30 l/E*Wo. In keinem Stadtbezirk sind es weniger als 18 Liter/E*Wo. Daher wird zur Zeit eine Reduzierung des Mindestbehältervolumens nicht für erforderlich gehalten.
Gebührenmodelle bzw. Gebührensysteme dienen dazu, den Aufwand kostendeckend und verursachergerecht auf die Nutzer einer Einrichtung zu verteilen und so einen Anreiz auch zum Erreichen abfallwirtschaftlicher Ziele (z. B. Verringerung des Restabfalls) zu bieten. Jede Veränderung führt in der Regel zu einer Verlagerung der Gebührenlast, wobei sich das gesamte Gebührenaufkommen nicht ändert. Die Einführung z.B. einer Grundgebühr würde dazu führen, dass kleinere Behälter zusätzlich belastet und größere Behälter entlastet werden.
Ein gleichbleibender oder sinkender Gebührensatz wäre nur möglich, wenn sich der gebührenfähige Aufwand im gleichen Umfang reduziert wie die der Kalkulation zugrunde liegende Menge. In dem gebührenfähigen Aufwand sind im Bereich der Abfallentsorgung jedoch umfangreiche Fixkostenanteile enthalten, die sich auch bei sinkenden Mengen nicht ändern (z. B. Aufwendungen für Deponierekultivierung, Schadstoffentsorgung). Dies führt dazu, dass bei gleichbleibenden Kosten die Gebührensätze bei sinkenden Mengen ansteigen.
Ein konkreter Vergleich mit anderen Kommunen ist nur schwer möglich, da in den einzelnen Kommunen eine unterschiedliche Gebührensystematik angewendet wird und zudem andere Randbedingungen im Zusammenhang mit der Einführung einer Wertstofftonne vorliegen. In Braunschweig erfolgt beispielsweise mit der Einführung der Wertstofftonne auch eine Umstellung von einem Bringsystem auf ein Holsystem. So wird beispielsweise neben den stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP), also Produkte aus Kunst- oder Verbundstoffe oder Metalle, die keine Verpackungen sind (Plastikspielzeug, Metalltopf) auch ein größerer Anteil an Leichtverpackungen (LVP) über die Wertstofftonne erfasst, als vor Einführung der Wertstofftonne allein. Dies führt zu zusätzlichen Mengenreduzierungen bei der Restabfallmenge und daraus folgend beim Behältervolumen und daher zu Gebührensteigerungen. In anderen Kommunen hat es in der Regel vor Einführung der Wertstofftonne schon ein anderes Holsystem (z. B. Gelber Sack) gegeben, so dass die Mengenverlagerungen geringer ausfallen. s
Wir können mit dem bloßen Auge gar nicht unterscheiden, aus welcher Art von Kunststoff einzelne Verpackungen sind. Das kann ganz unterschiedlich sein. Nur wenn sie lose in die Tonne geworfen werden, können die Infrarotsensoren in der Sortieranlage die unterschiedlichen Kunststoffe nach ihrer Art aussortieren. Eine detaillierte Übersicht über den Weg das Abfalls in einer Sortieranlage mit anschaulichen Grafiken und Erklärungen finden Sie hier.
Das Spülen von Verpackungsabfällen ist nicht notwendig, da im Recyclingprozess ohnehin eine maschinelle Reinigung erfolgt. Als Faustregel gilt: „Löffelrein“ reicht völlig aus. Bei Bechern sollte man den Deckel stets abtrennen. Denn bleibt er dran, können ihn die technischen Aggregate in den Sortieranlagen nicht erkennen und er landet mit dem Becher im Kunststoff. Hat der Becher eine Papierbanderole, gehört diese in die Papiersammlung. Bitte auch die Deckfolien von Fleisch-, Wurst- und Käseverpackungen vollständig abziehen.
Keine alten Videokassetten und CDs in die Wertstofftonne! Die Magnetbänder können den Sortierprozess erheblich behindern, CDs sind aus einem speziellen Kunststoff gefertigt, der nicht in die Wertstofftonne gehört. Im Handel gibt es für sie spezielle Boxen, zum Beispiel in Computerfachgeschäften, in denen sie gesammelt und anschließend einem speziellen Recyclingverfahren zugeführt werden können.
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